AGB
1. Zweck
Das Parkhaus der Parking Aletsch GmbH bietet Kundinnen und Kunden Parkplätze zum Parkieren von Motorfahrzeugen an. Das Parkieren mit Anhänger ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich (Schäden an der Schranke).
2. Parkieren
Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden, das Fahrzeug innerhalb des Parkfeldes zu parkieren, so dass die benachbarten Parkfelder frei bleiben. Kann eines der benachbarten Parkfelder infolge Falschparkierens nicht benutzt werden, fallen die doppelten Parkgebühren an.
Die Höchstgeschwindigkeit im ganzen Parkhaus beträgt 10 Km/h. Es gelten sämtliche Bestimmungen des Schweizerischen Straßenverkehrs Gesetzes (SVG) und dessen Verordnungen.
Wir betrachten den Inhaber eines Parkscheines, einer Mieter- oder Wertkarte als den rechtmässigen Fahrzeugbesitzer/in resp. Fahrzeugbenutzer/in.
3. Tarife
- Beachten Sie, dass Sie vor der Ausfahrt den Tarif an der Kassenstation, welche beim Eingang zum Parkhaus steht, entrichten.
- Nach dem Zahlvorgang stehen Ihnen 30 Minuten für die Ausfahrt zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Ausfahrt nicht mehr möglich, weshalb wir Sie bitten, an der Kassenstation eine Nachzahlung zu leisten.
- Für beschädigte oder verlorene Tickets erheben wir zusätzlich zur Parkgebühr eine Pauschalgebühr von CHF 50.-
- Das Parkhaus darf nur mit den dafür vorgesehenen Karten/Tickets benutzt werden. Die missbräuchliche Verwendung der Karten oder Tickets ist untersagt, für daraus resultierende Schäden hat der Kunde aufzukommen.
4. Reservation
Die Reservation ist verbindlich. Stornierungen bis zwei Tage vor der Anreise sind nicht kostenpflichtig. Für später erfolgte Stornierungen oder Nichterscheinen wird die Parkgebühr fällig, falls der Parkplatz nicht weitervemietet werden kann.
5. Haftung
- Die Benützung des Parkhauses der Parking Aletsch GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parking Aletsch GmbH kann keine Haftung weder für Parkschäden noch für Gegenstände, die im Fahrzeug hinterlassen werden, übernehmen. Selbstverständlich haftet die Parking Aletsch GmbH aber für Schäden, die nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen einen Schadenersatzanspruch begründen.
- Als Benutzerinnen und Benutzer des Parkhauses der Parking Aletsch GmbH haften Sie für Schäden, die Sie verursachen.
6. Überwachung
Unser Parkhaus wird videoüberwacht. Aus Sicherheitsgründen können Autokennzeichen, Bilder der Überwachungskameras und Gespräche der Gegensprechanlage aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind nur autorisierten Personen zugänglich; sie werden nur eine begrenzte Zeit aufbewahrt und periodisch überschrieben.
7. Generell ist es untersagt
- im Parkhaus und in den Fahrzeugen zu verweilen
- Fahrzeuge ohne gültiges Fahrzeugkennzeichen und ohne Information an den Betreiber einzustellen
- Treibstoffe und feuergefährliche Gegenstände einzulagern
- irgendwelche Gegenstände oder Mobilien einzustellen oder zu lagern
- Zugänge, insbesondere Rettungswege zu versperren.
- das Verunreinigen durch Kaugummis und Zigarettenstummel, zu spucken, zu urinieren, usw. sowie das Deponieren von Kehricht und Unrat
- irgendwelche Reparatur-, Unterhalts- oder Pflegearbeiten an den eingestellten Fahrzeugen auszuführen
- Motoren unnütz laufen zu lassen und auszuprobieren
- Fahrzeuge mit undichtem Motor, Tank, Getriebe usw. einzustellen
- das Parkhaus sowie seine Zugänge mit Zweiradfahrzeugen, Spiel- und Sportgeräten (Fahrräder, Kickboards, Rollbretter, Rollschuhe, Inline-Skates usw.) zu befahren
- Plakate anzubringen, Tonträger abzuspielen, Werbematerialien und Flugblätter zu verteilen, Waren anzubieten, Kundgebungen und Darbietungen sowie Sammel- und Unterschriftenaktionen durchzuführen
- zu betteln
- freilaufende Tiere mitzuführen
- sich ungebührlich zu verhalten, insbesondere ein störendes Auftreten gegenüber anderen Kundinnen und Kunden oder Personal
Version: August 2015